Rechtsanwalt
Mag. Peter REZAR

Ihr kompetenter Partner in allen Rechtsfragen

Mag. Peter Rezar

Rechtsanwalt.

Mein Name ist Mag. Peter Rezar.

Bereits seit frühester Jugend wuchs in mir das Bestreben, Rechtsanwalt zu werden.

Den Menschen in alltäglichen Belangen, diffizilen Fragestellungen des Zusammenlebens und komplexen Sachverhalten Unterstützung und Beistand zu bieten, ist mir ein persönliches Anliegen und zählt mit der Präsentation von innovativen Lösungsansätzen, Engagement, persönlichem Kontakt und Kostentransparenz zu den Eckpfeilern meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, um die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten.

Ich vertrete Sie gerne in allen Rechtsbereichen, besonders in:

Medizinrecht sowohl Ärzte, als auch Patienten können auf meine Expertise vertrauen
Strafrecht kompetente Vertretung gegenüber Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei
Haftpflicht-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht sichere Abwicklung von Schadensfällen in allen Lebenslagen
VersicherungsrechtVersicherungsrecht und Versicherungsvertragsrecht einfach erklärt
Datenschutzrecht die Fachkenntnis eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten inklusive
Gemeindewesen und öffentliches RechtVertretung für Gemeinden und Unterstützung bei Bescheiden aller Art

Honorar

Reden wir über's Geld.

Ihr Recht ist kostbar.

Damit Ihr Recht nicht auch kostspielig wird, gestalte ich als Rechtsanwalt gerne mit Ihnen gemeinsam individuelle Honorarvereinbarungen, die sich an Ihr Unternehmen, Ihre Situation und Ihre Causa anpassen. Ob Stundensatzvereinbarung, Abrechnung nach RATG oder Pauschalpaket - gemeinsam finden wir eine Lösung. Flexibel. Transparent. Maßgeschneidert.

Erfahrung

Zusatzausbildung, Spezialisierungen und Qualifikationen

Gefahrgut

Als zertifizierter Gefahrgutbeauftragter ADR und RID berate ich Sie gerne in diesem speziellen Rechtsgebiet.

Medizinrecht

Dank des Zusatzdiploms Medizinrecht der Universität Wien verhelfe ich Patienten, Ärzten und Krankenanstalten zu ihrem Recht.

Datenschutz

Zertifiziert seit Jänner 2018 unterstütze und berate ich Sie als Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen.

Kanzlei

Zwischen Burgenland und 1010.

Nicht nur Wien allein.

Im Herzen des 1. Wiener Gemeindebezirks befinden sich in einem wunderschönen Altbau gelegen die Räumlichkeiten meiner Kanzlei. Als in Wien eingetragener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen für persönliche Beratungen und Besprechungen gerne zur Verfügung. Aufgrund meiner Herkunft und tiefen Verbundenheit mit meinem Heimatland Burgenland erstreckt sich mein Tätigkeitsfeld weit über die Grenzen Wiens hinaus. Ich betreue Mandanten, Institutionen und Verbände bei Bedarf auch vor Ort.



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Mitarbeiter

Das Herz der Kanzlei.

Jedes Team braucht Mitspieler.

Egal ob telefonische Anfrage, rechtliche Expertise oder harte Verhandlung, für jede Aufgabe gibt es eine Expertin oder einen Experten. So auch hier.



Gruppenfoto
Mag. Peter Rezar

Mag. Peter Rezar

selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2016

Gebiete: Verwaltungsrecht, Strafrecht, allg. Zivilrecht
Spezialgebiete: Medizinrecht, Gefahrgutrecht, Datenschutzrecht

Mag. Dieter Elsinger

Mag. Dieter Elsinger

selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2008

Gebiete: allg. Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Streitbeilegung
Spezialgebiete: Forderungsbetreibung, Arbeitsrecht, Abwicklung von Schadensfällen

Mag. Ornella Kurtaran

Mag. Ornella Kurtaran

Rechtsanwaltsanwärterin

Gebiete: allg. Zivilrecht, Vertragsgestaltung
Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Immobilienrecht, allgemeine Rechtsberatungen

Nicola Keller

Nicola Keller

Sekretariat

Gebiete: Kanzleileitung, Organisation

Eva Müller

Eva Müller

Sachbearbeiterin

Gebiete: Kurrentien, Forderungsmanagement, Inkasso

Emma Tischler

Emma Tischler

studentische Mitarbeiterin

Gebiete: Front Office, Recherche, Aktenverwaltung

Eva Rezar

Eva Rezar

Sachbearbeiterin

Gebiete: social media, content-creation

Blog

Rechtstipps – Blogeinträge:

Lange Verhandlungen hat es gebraucht, doch nun haben sich Regierung und Sozialpartner auf ein Homeoffice-Paket geeinigt, welches klare Regeln für die Zukunft verspricht.

Galt Homeoffice vor der Krise als Ausnahme, setzen viele Unternehmen zurzeit auf das „Büro zu Hause“ und schon jetzt ist klar, dass wir in Zukunft mobiler arbeiten werden.

Doch genauer: „Homeoffice ist und bleibt Vereinbarungssache“. Das bedeutet, Homeoffice bleibt weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Weder können Arbeitnehmer von sich aus ins Homeoffice wechseln, noch können Arbeitgeber Homeoffice einseitig anordnen. In Unternehmen mit Betriebsrat soll es künftig eigene Betriebsvereinbarungen über die Einführung und Regelung von Homeoffice geben.

Weiters wird klargestellt, dass die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln (z.B. Laptop) durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug beim Arbeitnehmer ist. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu EUR 300,00 pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem können Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu EUR 300,00 als Werbungskosten absetzen - in Summe also bis zu EUR 600,00.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle kann man folgende Tipps beachten:

Sicher anhalten: Fordert die Polizei mittels Leuchtanzeige zum Anhalten auf, so sollte man – unter Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer – seine Geschwindigkeit verringern, ohne eine Vollbremsung hinzulegen und unter Setzung des Blinkers rechts ranfahren. Nach Aufforderung sind die entsprechenden Papiere (Führerschein und Zulassungsschein) vorzuweisen. Ratsam ist, dass man sich bereits vor Fahrtantritt vergewissert, dass diese mitgeführt werden und vor allem wo sich diese befinden. Den Exekutivorganen kommt im Rahmen ihrer Kontrollbefugnis ein gewisser Ermessensspielraum zu. Das bedeutet, dass je nach Schwere des begangenen Delikts ein gewisser Spielraum hinsichtlich der Höhe der Strafe besteht. Zeigt sich der jeweilige kontrollierte Lenker kooperationsbereit und ist einsichtig, so wird die Strafe tendenziell eher niedriger ausfallen oder kommt man gar mit einer Ermahnung davon.

In Österreich haben Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub im Ausmaß von 25 Arbeitstagen bei einer 5 Tage Woche beziehungsweise 30 Arbeitstage bei einer 6 Tage Woche. Somit bezieht sich der Urlaubsanspruch auf insgesamt 5 Kalenderwochen.

Besonders loyale Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer werden nach 25 Arbeitsjahren bei demselben Arbeitgeber mit einem längeren Urlaubsanspruch entlohnt. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf 30 Urlaubstage bei einer 5 Tage Woche bzw 36 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche und somit einen Anspruch auf 6 Wochen bezahlten Urlaub.

Der Urlaub in dem ersten Halbjahr wird aliquot berechnet. Das bedeutet, dass entsprechend der Dauer der zurückgelegten Dienstzeit ein Anspruch entsteht. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beispielsweise 5 Tage die Woche arbeitet, so haben sie nach dem ersten Dienstmonat einen Anspruch auf 2 Urlaubstage. Nach den ersten 6 Monaten entsteht der Anspruch in voller Höhe (5 Wochen). Es kann aber sein, dass im Dienstvertrag vereinbart wurde, dass erst mit Anfang des Kalenderjahres der Urlaubsanspruch in voller Höhe entsteht.

Bei Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten (Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, welche keine 5 Tage Woche haben) berechnet sich der Urlaubsanspruch aliquot. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer haben auch einen Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr, das sind jedoch weniger Arbeitstage. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, welche 2 Tage die Woche arbeiten, haben einen Anspruch auf 10 Urlaubstage. Bei 3 Tagen die Woche sind es 15 Urlaubstage.

Der Urlaubsanspruch verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres in dem er entstanden ist. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer haben somit 3 Jahre Zeit, ihren Urlaub zu verbrauchen. Der Urlaub wird immer von dem zeitlich frühesten entstandenen aufgerechnet. 

Urlaub muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Fristen für die Bekanntgabe der Urlaubswünsche müssen eingehalten werden. Wurde der Urlaub jedoch einmal genehmigt so kann er nur noch wegen wichtigen wirtschaftlichen Gründen (ein sogenannter Betriebsnotstand) gestrichen werden. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber die entstandenen Kosten (z.B. Stornogebühren).

Homeoffice, Distance Learning und Lockdown stehen an der Tagesordnung. Das Zuhause wird zum Büro, gleichzeitig müssen die Kinder betreut werden und wichtige Telefon-Konferenzen sind zu führen. Und just dann lärmt der Nachbar von nebenan oder die Kinder von oben versuchen sich in neuen Künsten. Die Corona Krise bringt neue Lebensbedingungen und Lebensformen mit sich.

Zu aller erst gilt Rücksicht zu nehmen und das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Doch was tun, falls der Nachbar nicht mit sich reden lässt. Was muss man hinnehmen und was nicht?

Während der Ruhezeiten, aber auch während des Tages, darf nicht über das ortsübliche Maß gelärmt werden. Während der Ruhezeiten wird jedoch ein strengerer Maßstab angelegt. Dies ist die Zeit zwischen 22 bis 6 Uhr, Samstag ab 17 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig. Rechtliche Grundlagen finden sich in den Verordnungen der Gemeinden, in Landesgesetzen und im § 364 ABGB. Oft werden aber auch zusätzliche Regelungen in den Hausordnungen festgelegt. Hier kann die Hausverwaltung mittels Aushang Problemen vorbeugen und Abhilfe schaffen.

Auch mit dem Fahrrad darf grundsätzlich nur links überholt werden. Eine Ausnahme bilden Schienenfahrzeuge. Diese dürfen Sie auch rechts überholen. Beachten Sie jedoch den Unterschied zwischen Überholen und Vorfahren. So dürfen Sie beim Vorfahren auch rechts an einer stehenden Kolonne vorbeiradeln.

Gegen die Einbahn dürfen Sie nur dort fahren, wo es einen Radstreifen gibt und in Wohnstraßen, bzw. wenn unter dem Einbahnschild ein Schild „ausgenommen Radfahrer“ montiert ist.

Das Befahren des Gehwegs ist verboten, das Fahrrad darf auf Gehwegen ausschließlich geschoben werden. Ausnahmen bestehen für Kinderfahrräder, da diese unter bestimmten Umständen als Spielzeug gelten (Felgendurchmesser max. 300mm und erreichbare Fahrgeschwindigkeit von max.5km/h).

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Erreichbarkeit.

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