Rechtsanwalt.
Mein Name ist Mag. Peter Rezar.
Bereits seit frühester Jugend wuchs in mir das Bestreben, Rechtsanwalt zu werden.
Den Menschen in alltäglichen Belangen, diffizilen Fragestellungen des Zusammenlebens und komplexen Sachverhalten Unterstützung und Beistand zu bieten, ist mir ein persönliches Anliegen und zählt mit der Präsentation von innovativen Lösungsansätzen, Engagement, persönlichem Kontakt und Kostentransparenz zu den Eckpfeilern meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, um die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Ich vertrete Sie gerne in allen Rechtsbereichen, besonders in:
Reden wir über's Geld.
Ihr Recht ist kostbar.
Damit Ihr Recht nicht auch kostspielig wird, gestalte ich als Rechtsanwalt gerne mit Ihnen gemeinsam individuelle Honorarvereinbarungen, die sich an Ihr Unternehmen, Ihre Situation und Ihre Causa anpassen. Ob Stundensatzvereinbarung, Abrechnung nach RATG oder Pauschalpaket - gemeinsam finden wir eine Lösung. Flexibel. Transparent. Maßgeschneidert.
Zusatzausbildung, Spezialisierungen und Qualifikationen
Zwischen Burgenland und 1010.
Nicht nur Wien allein.
Im Herzen des 1. Wiener Gemeindebezirks befinden sich in einem wunderschönen Altbau gelegen die Räumlichkeiten meiner Kanzlei. Als in Wien eingetragener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen für persönliche Beratungen und Besprechungen gerne zur Verfügung. Aufgrund meiner Herkunft und tiefen Verbundenheit mit meinem Heimatland Burgenland erstreckt sich mein Tätigkeitsfeld weit über die Grenzen Wiens hinaus. Ich betreue Mandanten, Institutionen und Verbände bei Bedarf auch vor Ort.
Das Herz der Kanzlei.
Jedes Team braucht Mitspieler.
Egal ob telefonische Anfrage, rechtliche Expertise oder harte Verhandlung, für jede Aufgabe gibt es eine Expertin oder einen Experten. So auch hier.
selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2016
Gebiete: Verwaltungsrecht, Strafrecht, allg. Zivilrecht
Spezialgebiete: Medizinrecht, Gefahrgutrecht, Datenschutzrecht
selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2008
Gebiete: allg. Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Streitbeilegung
Spezialgebiete: Forderungsbetreibung, Arbeitsrecht, Abwicklung von Schadensfällen
Rechtsanwaltsanwärterin
Gebiete: allg. Zivilrecht, Vertragsgestaltung
Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Immobilienrecht, allgemeine Rechtsberatungen
Sachbearbeiterin
Gebiete: Kurrentien, Forderungsmanagement, Inkasso
studentische Mitarbeiterin
Gebiete: Front Office, Recherche, Aktenverwaltung
Sachbearbeiterin
Gebiete: social media, content-creation
Wenn Sie in eine neue Wohnung (oder ein neues Haus) ziehen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden. Das gilt für alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, egal, welche Staatsbürgerschaft sie haben – auch für Kinder. Mit der Anmeldung Ihres neuen Hauptwohnsitzes melden Sie Ihren alten Hauptwohnsitz ab, dieser kann jedoch auch in einen Neben- oder Zweitwohnsitz umgemeldet werden. Der Hauptwohnsitz ist dort, wo Sie den Mittelpunkt der Lebensbeziehung haben. Die für die Um- bzw. Anmeldung zuständige Stelle ist das jeweilige Gemeindeamt, in Statutarstädten der jeweilige Magistrat. In Wien ist dafür die MA 62 sowie die zahlreichen Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern zuständig. Sie können sich bei jedem Meldeservice in Wien anmelden, es muss sich nicht um jenes Ihres Wohnbezirkes handeln. Im Rahmen der Um- oder Anmeldung des Hauptwohnsitzes sind folgende Dokumente im Original mitzubringen: à ein vollständig ausgefüllter Meldezettel, unterschrieben von der meldepflichtigen Person und der Unterkunftgeberin à Personaldokumente z.B. Reisepass à und eventuell: Mietvertrag, Kaufvertrag oder Auszug aus dem Grundbuch.
Beim Kauf eines Kfz von einem Internetanbieter ist zu beachten, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Ein Blick auf die Homepage bzw. in das Impressum lohnt sich. Dort sollte man grundsätzlich sämtliche relevante Informationen (Name, Anschrift, Kontaktdaten, FN falls es eine gibt usw.) finden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass man sich bei der Wirtschaftskammer über den jeweiligen Unternehmer erkundigt. Im Falle eines Schadenseintritts kommt es häufig zu Problemen mit unseriösen Internetanbietern, da diese oft nicht über den ausreichenden Versicherungsschutz verfügen um den Schaden zu begleichen. Lediglich bei konzessionierten Autohändlern und Autoclubs bestehen derartige Bedenken nicht. In anderen Ländern sind Autos oft günstiger als in Österreich. Zum Kaufpreis kommen jedoch zahlreiche weitere Kosten hinzu. Dazu zählen zum Beispiel die Einfuhrumsatzsteuer und Zoll (sofern das Auto nicht aus dem EU-Ausland bezogen wird), Kosten für ein Überstellungskennzeichen. Wenn ein Neuwagen in der EU gekauft wird, ist dem Händler im Ausland keine Mehrwertsteuer zu zahlen, dafür fällt jedoch in Österreich die Erwerbssteuer in Höhe von 20 Prozent an. Bei Gebrauchtwagen zahlen Sie die Mehrwertsteuer direkt an den ausländischen Händler.
Wie sichere ich eine Unfallstelle richtig ab?
Passiert ein Unfall, muss sehr schnell gehandelt werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen und die verunfallte Person bestmöglich zu versorgen. Gerade in diesen Situationen ist man häufig überfordert, weshalb es vorteilhaft sein kann, schon vorher über die richtige Absicherung einer Unfallstelle Bescheid zu wissen.
Bei einem Verkehrsunfall ist nach § 4 StVO besonders wichtig, dass alle Personen, deren Verhalten mit dem Unfall in Zusammenhang steht, ihr Fahrzeug sofort anzuhalten haben. Zudem müssen sie durch notwendige Maßnahmen vermeiden, dass als Folge des Verkehrsunfalls Schäden für Sachen oder Personen entstehen. Weiters müssen sie an der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken.
Ist es durch den Unfall zu Verletzungen von Personen gekommen, sind die in Abs. 1 erwähnten Personen laut Abs. 2 dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wenn sie nicht dazu fähig sind, müssen sie dafür sorgen, dass fremde Hilfe zur Verfügung steht. Diese Pflichten, welche sich aus § 4 StVO ergeben, werden Anhaltepflicht, Absicherungspflicht und Mitwirkungspflicht genannt.
Zudem besteht eine Meldepflicht. Ist es zu einem Personenschaden gekommen, muss sofort die nächste Polizeidienststelle verständigt werden. Selbst kleinere Verletzungen wie Hautabschürfungen reichen für die Meldepflicht aus. Sie besteht demnach auch bei Vorliegen „nicht nennenswerter“ Verletzungen laut OGH 7 Ob 115/75. Bei Sachschäden hingegen liegt eine solche Verpflichtung der Verständigung der nächsten Polizeidienststelle nicht vor, wenn die in Abs. 1 genannten Personen am Unfallort einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.
Kommt man zu einer Unfallstelle, sollte man also vor allem Ruhe bewahren und sich an Anhaltepflicht, Absicherungspflicht und Mitwirkungspflicht erinnern. Besonders wichtig ist, dass nicht auf die Verständigung der nächsten Polizeidienststelle vergessen wird. So sollte die Absicherung einer Unfallstelle reibungslos ablaufen.
Wer sich Gedanken über ein eigenes Heim oder Wohnung macht und eine interessanten Immobilie entdeckt, der lässt sich oft und gerne von Emotionen leiten. Doch gerade beim Immobilienkauf gilt eher der Grundsatz „Vorsicht geboten!“, denn unüberlegte Entscheidungen können schnell auch einmal nach hinten losgehen.
Schon vor Legung eines Kaufanbots sollte man Rat und Auskunft einholen, sich aus bau- und widmungsrechtlicher Sicht erkundigen und auch schon zu diesem Zeitpunkt an einen möglichen späteren Weiterverkauf denken.
Ein oft begangener Fehler ist, sich den Flächenwidmungsplan nicht anzusehen, weil die Wohnung oder das Haus in einer Siedlung steht. Wenn das Objekt jedoch in der Nähe eines Betriebs- oder Industriegebiets befindet, kommt oft nach Jahren das böse Erwachen.
Eine weitere häufige Fehlerquelle liegt darin, dass Käufer sich oft ihren Kaufvertrag aus Mustern aus dem Internet zusammensuchen und -stellen. Die Folge sind nicht selten Ungenauigkeiten, welche zu Streitigkeiten führen. Oftmalig endet ein solcher Streit dann vor Gericht. So kann der Kauf des Traumobjektes schnell auch zum Schreckgespenst werden.
Führt der jeweilige Internetanbieter eine Homepage, so lohnt sich ein Blick in das Impressum. Dort sollte man grundsätzlich sämtliche relevante Informationen (Name, Anschrift, Kontaktdaten, FN falls es eine gibt usw.) finden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass man sich bei der Wirtschaftskammer bzw. der Fachgruppe über den jeweiligen Unternehmer erkundigt. Auch im Falle eines Schadenseintritts kommt es häufig zu Problemen mit unseriösen Betrieben, da diese oft nicht über den ausreichenden Versicherungsschutz verfügen um den Schaden zu begleichen. Lediglich bei konzessionierten Betrieben besteht Gewissheit, dass diese über eine dementsprechende Haftpflichtversicherung verfügen und der Schaden von dieser beglichen wird. Auf die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung besteht gegenüber Geschäftspartnern ein zivilrechtlicher Anspruch.
Erreichbarkeit.